Warum die Schweiz (vorerst) kein eigenes KI-Gesetz braucht

Schweizer Ansatz zur KI-Regulierung

Der Bundesrat setzt auf die mildere KI-Konvention des Europarats statt auf ein eigenes Gesetz wie die EU. Was das für Schweizer KMU praktisch bedeutet.

«Muss ich mich jetzt auch auf ein Schweizer KI-Gesetz vorbereiten?» Diese Frage höre ich in Mandatsgesprächen regelmässig – meist ausgelöst durch Berichte über den EU AI Act. Die kurze Antwort: Nein, jedenfalls nicht in Form eines eigenen, umfassenden Gesetzes. Der Bundesrat hat sich bewusst gegen diesen Weg entschieden.

Was sagt das Gesetz dazu?

Am 12. Februar 2025 hat der Bundesrat entschieden, wie er KI in der Schweiz regulieren will: Statt eines eigenen, horizontalen KI-Gesetzes nach EU-Vorbild ratifiziert die Schweiz die KI-Konvention des Europarats. Diese richtet sich in erster Linie an staatliche Akteure, also Behörden und öffentliche Stellen – nicht direkt an private Unternehmen. Wo im Schweizer Recht dennoch Anpassungen nötig sind, sollen diese sektoriell erfolgen, also branchenspezifisch (z. B. Gesundheitswesen, Verkehr) statt über ein einziges Gesamtgesetz.

Das federführende Bundesamt für Justiz erarbeitet dazu bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage; in Kraft treten dürfte eine allfällige Anpassung frühestens 2028. Für Schweizer KMU gibt es aktuell somit kein KI-spezifisches Gesetz, das direkt einzuhalten wäre. Das heisst aber nicht, dass der KI-Einsatz unreguliert ist – er unterliegt weiterhin dem bestehenden Recht, allen voran dem Datenschutzgesetz (mehr dazu in unserem Beitrag „Datenschutz & KI – Der aktuelle Stand in der Schweiz und kommende Entwicklungen“).

Praktische Schritte / Checkliste

  • Kein Grund zur Panik: Es gibt (noch) kein Schweizer KI-Gesetz, das Sie kurzfristig umsetzen müssten.
  • Beobachten Sie dennoch die Vernehmlassung, die bis Ende 2026 erwartet wird – Stellungnahmen von Branchenverbänden lohnen sich zu verfolgen.
  • Prüfen Sie, ob branchenspezifische Regeln (z. B. im Gesundheits- oder Finanzsektor) Sie bereits heute betreffen.
  • Verlassen Sie sich für den laufenden KI-Einsatz auf das bestehende Datenschutzrecht – dort liegen die konkreten Pflichten schon heute.
  • Haben Sie EU-Kundschaft oder setzen Sie KI-Systeme ein, die in der EU genutzt werden? Dann bleibt der EU AI Act für Sie relevant, unabhängig vom Schweizer Ansatz.

Häufige Fehler

Ein Missverständnis, das ich oft antreffe: Man schliesst von «kein eigenes KI-Gesetz» auf «KI ist in der Schweiz nicht reguliert». Das stimmt nicht – das Datenschutzgesetz und weitere bestehende Gesetze gelten uneingeschränkt weiter.

Fazit

Die Schweiz reguliert KI bewusst zurückhaltender und sektorieller als die EU. Für KMU heisst das: kein neues Gesetz zum Fürchten, aber auch keine Ausrede, bestehende Pflichten aus Datenschutz- und Fachgesetzen zu ignorieren.

Unsicher, ob das bei Ihnen sauber umgesetzt ist? Schreiben Sie mir kurz, worum es geht – ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen.

← Alle Tipps  ·  Erstgespräch vereinbaren